Man könnte meinen es ist ein schlechter Scherz, aber eine Künstlerin will ernsthaft gegen Google klagen, weil Thumbnails ihrer Bilder in den Suchergebnissen angezeigt werden. In der Regel sollte man sich darüber freuen, denn dadurch gelangen viele Besucher auf die Homepage und können die Werke bewundern oder sogar kaufen.
Man könnte meinen das dies positiv ist, aber die Künstlerin sieht darin einen Verstoß gegen das Urhebergesetz und zieht nun vor Gericht.
Im Jahre 2007 und 2008 bekam sie vom Landgericht Erfurt sogar Recht und Google versucht nun vor Bundesgerichtshof Recht zu bekommen um am aktuellen Geschäftsmodell festhalten zu können.
Sollte es wirklich zu einem endgültigen Urteil zu Gunsten der Künstlerin kommen, wäre Googles Geschäftsmodell hinfällig, da es dann millionenfach Urheberverletzungen verursacht. Warum die Künstlerin gegen Google klagt ist aber aus Sicht der Vernunft fragwürdig, weil eigentlich beide Seiten von diesen Thumbnails profitieren.