Scheinbar ist es nun doch möglich seinen Internetvertrag vorzeitig zu beenden, wenn die Verbindungsgeschwindigkeit stark von der im Vertrag angegebenen abweicht. Das Amtsgericht Fürth in Schleswig-Holstein gab nun einem Kunden recht, der gegen seinen Provider vor Gericht gezogen ist, nachdem dieser seine vorzeitige Kündigung nicht hinnehmen wollte. Dieses Urteil zeigt nun deutlich, dass Kunden sich so etwas nicht gefallen lassen brauchen.
Der Kunde hatte die Sonderkündigung gefordert, weil der Anbieter eine Geschwindigkeit versprochen hat, die in seinem Anschlussgebiet gar nicht verfügbar ist. Es sei zwar im Vertrag festgelegt gewesen, dass der Kunde nur einen Anspruch auf die vor Ort vorhandene Geschwindigkeit habe, doch dies sei nicht zulässig.
Möchte man aus dem selben Grund eine vorzeitige Kündigung erreichen, lohnt es sich sich auf das Urteil aus Füth zu berufen rät die Verbraucherzentrale. Die Chancen stehen gut, wenn man schon länger unter diesem Problem leidet und seinen Anbieter wechseln will.